30 Begriffe
Krankenkassen-Glossar, einfach erklärt
Von Franchise bis Prämienverbilligung: klare Definitionen, praktische Einordnung und offizielle Quellen ohne unnötiges Fachchinesisch.
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Meistgesucht
Franchise
Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Versicherte selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt.
Einfach erklärtVersicherungsmodell
HMO-Modell
Beim HMO-Modell ist grundsätzlich ein vereinbartes Gesundheitszentrum die erste Anlaufstelle. Prämie und Regeln sind tarifabhängig.
Einfach erklärtFinanzielle Hilfe
Prämienverbilligung (IPV)
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein staatlicher Zuschuss für Personen mit bescheidenem Einkommen zur Reduktion der Krankenkassenprämien.
Einfach erklärtA–Z
Alle Begriffe
B
Bonusversicherung
Bei der Bonusversicherung verändert sich die Prämienstufe abhängig davon, ob Leistungen zulasten der Kasse abgerechnet werden.
Mehr erfahrenBundesamt für Gesundheit (BAG)
Das BAG ist die Schweizer Bundesbehörde, die unter anderem die Krankenkassenprämien genehmigt und das Gesundheitssystem beaufsichtigt.
Mehr erfahrenF
Franchise
Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Versicherte selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt.
Mehr erfahrenFreie Arztwahl
Im Standardmodell können Versicherte zugelassene ambulante Leistungserbringer grundsätzlich direkt wählen; für Spitäler gelten zusätzliche Regeln.
Mehr erfahrenG
Generika
Generika enthalten denselben Wirkstoff wie ein Referenzpräparat; Vergütung und Selbstbehalt richten sich nach den geltenden Preisregeln.
Mehr erfahrenGesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist eine Risikoabklärung, die ein Versicherer vor Abschluss einer Zusatzversicherung verlangen kann.
Mehr erfahrenGrundversicherung (OKP)
Die Grundversicherung (OKP) ist die gesetzlich geregelte Basisversicherung mit Aufnahmepflicht und einheitlichem gesetzlichen Leistungsumfang.
Mehr erfahrenH
Hausarztmodell
Beim Hausarztmodell ist eine vereinbarte Hausarztpraxis grundsätzlich die erste Anlaufstelle. Prämie und Regeln sind tarifabhängig.
Mehr erfahrenHMO-Modell
Beim HMO-Modell ist grundsätzlich ein vereinbartes Gesundheitszentrum die erste Anlaufstelle. Prämie und Regeln sind tarifabhängig.
Mehr erfahrenK
Komplementärmedizin
Bestimmte ärztliche komplementärmedizinische Methoden werden unter gesetzlichen Voraussetzungen von der Grundversicherung vergütet.
Mehr erfahrenKopfprämie
Die Kopfprämie ist das Schweizer System der einkommensunabhängigen, pro Person erhobenen Krankenkassenprämie.
Mehr erfahrenKostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung umfasst die Eigenanteile in der Grundversicherung: Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag.
Mehr erfahrenKrankenkassenprämie
Die Krankenkassenprämie ist der Beitrag, den jede versicherte Person für ihre Grundversicherung bezahlt.
Mehr erfahrenKündigungsrecht
Das Kündigungsrecht regelt, wann und wie Versicherte ihre Krankenkasse in der Grundversicherung wechseln können.
Mehr erfahrenKVG (Krankenversicherungsgesetz)
Das KVG ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung, das die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz regelt.
Mehr erfahrenL
O
P
Prämienregion
Prämienregionen bilden regionale Kostenunterschiede innerhalb bestimmter Kantone in den Grundversicherungsprämien ab.
Mehr erfahrenPrämienverbilligung (IPV)
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein staatlicher Zuschuss für Personen mit bescheidenem Einkommen zur Reduktion der Krankenkassenprämien.
Mehr erfahrenR
S
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist die Kostenbeteiligung, die Versicherte nach Erreichen der Franchise selbst tragen.
Mehr erfahrenSpezialitätenliste (SL)
Die Spezialitätenliste nennt Arzneimittel, Preise, Limitationen und Bedingungen für die ordentliche Vergütung durch die Grundversicherung.
Mehr erfahrenSpitalzusatzversicherung
Eine Spitalzusatzversicherung kann je nach Vertrag zusätzlichen Komfort, eine weitergehende Arztwahl oder Tarifdifferenzen abdecken.
Mehr erfahrenStandardmodell
Das Standardmodell ist die ordentliche Grundversicherung ohne vertraglich vorgeschriebene erste Anlaufstelle.
Mehr erfahrenSwissDRG (Fallpauschale)
SwissDRG ist das Schweizer Fallpauschalensystem zur Abrechnung stationärer Spitalleistungen in der Grundversicherung.
Mehr erfahrenT
U
Unfalldeckung
Wer über den Arbeitgeber vollständig nach UVG gegen Unfall versichert ist, kann die Unfalldeckung der Grundversicherung sistieren lassen.
Mehr erfahrenUnterschied KVG und VVG
Das KVG regelt die obligatorische Grundversicherung; freiwillige Zusatzversicherungen folgen dem VVG und ihren Vertragsbedingungen.
Mehr erfahrenV
W
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