Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das seit 2012 schweizweit geltende Vergütungssystem für stationäre akutsomatische Spitalaufenthalte. Ein Fall wird einer Fallgruppe zugeordnet und grundsätzlich pauschal vergütet; bei besonders kurzer oder langer Aufenthaltsdauer können Zu- oder Abschläge gelten.
Erklärung
Vor der Einführung von SwissDRG wurden Spitalaufenthalte in der Schweiz nach Tagespauschalen abgerechnet – je länger ein Patient im Spital blieb, desto mehr erhielt das Spital. Dieses System setzte falsche Anreize und führte zu unnötig langen Aufenthalten. Mit SwissDRG wurde 2012 ein leistungsorientiertes System eingeführt.
Bei SwissDRG wird jeder stationäre Fall anhand der Diagnose, der durchgeführten Behandlungen und weiterer Faktoren wie Alter oder Schweregrad einer Fallgruppe zugeordnet. Jede Fallgruppe hat ein bestimmtes Kostengewicht (Cost Weight), das mit dem Basispreis (Baserate) multipliziert wird. Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Vergütung des Spitals.
Das System schafft Anreize für effiziente Behandlungen: Kann ein Spital einen Eingriff kostengünstiger als die Pauschale durchführen, erzielt es einen Überschuss. Ist die Behandlung teurer, trägt das Spital den Mehraufwand. Damit sollen Spitäler motiviert werden, qualitativ hochwertig und gleichzeitig kosteneffizient zu arbeiten.
Die SwissDRG AG – eine gemeinsame Organisation von Kantonen, Versicherern und Spitälern – entwickelt und pflegt den Fallpauschalenkatalog jährlich weiter. Die Baserate wird zwischen den Tarifpartnern verhandelt und variiert von Kanton zu Kanton.
Für Versicherte ist SwissDRG in der Regel nicht direkt sichtbar, beeinflusst aber indirekt die Krankenkassenprämien, da die Spitalkosten einen erheblichen Anteil der Gesundheitsausgaben ausmachen.
Praktisches Beispiel
Markus wird wegen einer Blinddarmentzündung stationär operiert. Das Spital ordnet den Fall anhand von Diagnose, Behandlung und weiteren Merkmalen einer SwissDRG-Fallgruppe zu. Bei einer Behandlung auf der Spitalliste übernimmt der Wohnkanton mindestens 55 Prozent der Vergütung; die Grundversicherung trägt höchstens 45 Prozent. Auf dem von der Grundversicherung übernommenen Anteil gelten die gesetzlichen Regeln zur Kostenbeteiligung.
Quelle: BAG – Spitalbehandlung und Spitalfinanzierung.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
SwissDRG beeinflusst indirekt die Prämien, die Sie auf Prämienfuchs.ch vergleichen: Kantone mit höheren Spitalkosten und Baseraten haben tendenziell höhere Krankenkassenprämien. Bei einem Wechsel der Grundversicherung ändert sich an der SwissDRG-Abrechnung nichts – alle Kassen vergüten stationäre Behandlungen nach demselben System. Das bestätigt: Ein Wechsel zur günstigsten Kasse bringt keine Nachteile bei der Spitalversorgung.