Definition
SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das seit 2012 schweizweit geltende Vergütungssystem für stationäre Spitalaufenthalte im Bereich der Grundversicherung. Jede Behandlung wird einer Fallgruppe zugeordnet und mit einer pauschalen Vergütung abgegolten, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.
Erklärung
Vor der Einführung von SwissDRG wurden Spitalaufenthalte in der Schweiz nach Tagespauschalen abgerechnet – je länger ein Patient im Spital blieb, desto mehr erhielt das Spital. Dieses System setzte falsche Anreize und führte zu unnötig langen Aufenthalten. Mit SwissDRG wurde 2012 ein leistungsorientiertes System eingeführt.
Bei SwissDRG wird jeder stationäre Fall anhand der Diagnose, der durchgeführten Behandlungen und weiterer Faktoren wie Alter oder Schweregrad einer von rund 1’100 Fallgruppen zugeordnet. Jede Fallgruppe hat ein bestimmtes Kostengewicht (Cost Weight), das mit dem kantonalen Basispreis (Baserate) multipliziert wird. Das Ergebnis ist die Vergütung, die das Spital für die gesamte Behandlung erhält.
Das System schafft Anreize für effiziente Behandlungen: Kann ein Spital einen Eingriff kostengünstiger als die Pauschale durchführen, erzielt es einen Überschuss. Ist die Behandlung teurer, trägt das Spital den Mehraufwand. Damit sollen Spitäler motiviert werden, qualitativ hochwertig und gleichzeitig kosteneffizient zu arbeiten.
Die SwissDRG AG – eine gemeinsame Organisation von Kantonen, Versicherern und Spitälern – entwickelt und pflegt den Fallpauschalenkatalog jährlich weiter. Die Baserate wird zwischen den Tarifpartnern verhandelt und variiert von Kanton zu Kanton.
Für Versicherte ist SwissDRG in der Regel nicht direkt sichtbar, beeinflusst aber indirekt die Krankenkassenprämien, da die Spitalkosten einen erheblichen Anteil der Gesundheitsausgaben ausmachen.
Praktisches Beispiel
Markus aus dem Kanton Bern wird wegen einer Blinddarmentzündung operiert und bleibt drei Tage im Spital. Seine Behandlung wird der SwissDRG-Fallgruppe G07B zugeordnet, die ein Kostengewicht von 0,68 hat. Bei einer bernischen Baserate von CHF 11’300 erhält das Spital eine Pauschale von rund CHF 7’684. Ob Markus zwei oder vier Tage bleibt, ändert an der Vergütung nichts. Die Grundversicherung übernimmt 55 Prozent dieser Pauschale, der Wohnkanton die restlichen 45 Prozent. Markus selbst bezahlt seinen Anteil über die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt und CHF 15 Spitalkostenbeitrag pro Tag).
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
SwissDRG beeinflusst indirekt die Prämien, die Sie auf Prämienfuchs.ch vergleichen: Kantone mit höheren Spitalkosten und Baseraten haben tendenziell höhere Krankenkassenprämien. Bei einem Wechsel der Grundversicherung ändert sich an der SwissDRG-Abrechnung nichts – alle Kassen vergüten stationäre Behandlungen nach demselben System. Das bestätigt: Ein Wechsel zur günstigsten Kasse bringt keine Nachteile bei der Spitalversorgung.