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Leistungskatalog

Der Leistungskatalog definiert alle medizinischen Behandlungen und Leistungen, die von der Grundversicherung übernommen werden.

Leistungskatalog KLV Pflichtleistungen Grundversicherung BAG

Definition

Der Leistungskatalog ist die vom Bundesrat festgelegte, abschliessende Liste aller medizinischen Leistungen, die von der obligatorischen Grundversicherung (OKP) vergütet werden müssen.

Erklärung

Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt und wird regelmässig vom Bundesrat aktualisiert. Er bildet die Grundlage für die Kostenübernahme durch alle Krankenkassen und stellt sicher, dass in der gesamten Schweiz ein einheitliches Leistungsniveau gewährleistet ist.

Der Katalog umfasst folgende Hauptbereiche:

Ärztliche Behandlungen: Konsultationen bei Allgemeinmedizinern und Spezialisten, diagnostische Untersuchungen, chirurgische Eingriffe und Nachbehandlungen.

Spitalaufenthalte: Behandlung in der allgemeinen Abteilung des nächstgelegenen geeigneten Spitals, einschliesslich Medikamente, Pflege und Unterkunft.

Medikamente: Alle Präparate, die auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführt sind. Nicht gelistete Medikamente werden grundsätzlich nicht vergütet.

Laboranalysen: Gemäss Analysenliste des BAG.

Physiotherapie und Ergotherapie: Nach ärztlicher Verordnung, mit Mengenbeschränkungen.

Spitex und Pflegeleistungen: Ambulante Krankenpflege zu Hause.

Prävention: Bestimmte Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen und Schwangerschaftskontrollen.

Nicht im Leistungskatalog enthalten sind unter anderem: allgemeine Zahnbehandlungen, Brillen und Kontaktlinsen (ausser bei Kindern), rein kosmetische Eingriffe, Einzelzimmer im Spital und die meisten alternativmedizinischen Behandlungen.

Eine Leistung wird nur dann in den Katalog aufgenommen, wenn sie die Kriterien WZW erfüllt: Sie muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Diese Prüfung erfolgt durch die Eidgenössische Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen.

Praktisches Beispiel

Ursula benötigt eine Knieoperation. Sie prüft, ob der Eingriff im Leistungskatalog enthalten ist – ja, orthopädische Operationen sind Pflichtleistungen. Die Operation wird in der allgemeinen Abteilung des Kantonsspitals durchgeführt und vollständig von der Grundversicherung übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Hätte Ursula ein Einzelzimmer gewünscht, bräuchte sie eine Spitalzusatzversicherung.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Da der Leistungskatalog für alle Krankenkassen identisch ist, erhalten Sie nach einem Wechsel exakt die gleichen Leistungen wie vorher. Dies ist das stärkste Argument für einen Wechsel: Gleiche Leistung, tiefere Prämie. Auf Prämienfuchs.ch vergleichen Sie ausschliesslich Grundversicherungen mit identischem Leistungsumfang – Unterschiede gibt es nur beim Preis und beim Versicherungsmodell.