Hilfe & Informationen
Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über die Schweizer Krankenversicherung, den Kassenwechsel und Prämienfuchs.ch wissen müssen.
Grundversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist in der Schweiz grundsätzlich für Personen mit Wohnsitz vorgeschrieben; gesetzliche Ausnahmen und internationale Koordinationsregeln bleiben vorbehalten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von drei Monaten erfolgen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus KVG, Verordnungen und ergänzenden Listen.
Der gesetzliche Leistungskatalog der Grundversicherung gilt für alle zugelassenen Krankenkassen. Unterschiede bestehen bei Prämie, Versicherungsmodell, Anlaufstelle, Administration und Service. Prüfen Sie deshalb neben dem Preis auch die Regeln des gewählten Modells.
Die Grundversicherung (OKP) ist obligatorisch und deckt die gesetzlich definierten Leistungen ab. Zusatzversicherungen sind freiwillig und können je nach Vertrag Extras wie Zahnbehandlungen, Alternativmedizin oder Einbettzimmer im Spital decken. Während bei der Grundversicherung ein Aufnahmezwang gilt, können Kassen bei Zusatzversicherungen Anträge ablehnen.
Ja, es besteht ein gesetzlicher Aufnahmezwang. Jede zugelassene Krankenkasse, die an Ihrem Wohnort tätig ist, muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Es dürfen keine Vorbehalte gemacht oder höhere Prämien wegen Vorerkrankungen verlangt werden.
Krankenkasse wechseln
Für den ordentlichen Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung der bisherigen Grundversicherung spätestens am 30. November bei der Kasse eintreffen. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Priminfo empfiehlt den Versand bis Mitte November per Einschreiben oder A-Post Plus.
Die bisherige und die neue Kasse erheben für den ordentlichen Wechsel der Grundversicherung keine Wechselgebühr. Der Vergleich auf Prämienfuchs kostet CHF 0. Wenn Sie uns optional mit der Bearbeitung beauftragen, kostet der Wechselservice CHF 25 – nur bei erfolgreichem Wechsel.
Die Dauer hängt von Versand, Prüfung und Bestätigung durch die beteiligten Kassen ab. Ein Auftrag oder eine Anmeldung allein bestätigt den Wechsel noch nicht. Die neue Kasse muss die Aufnahme bestätigen. Die bisherige Kasse kann den Wechsel blockieren, wenn trotz Mahnung am gesetzlichen Stichtag relevante Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten noch unbezahlt sind.
Die Zusatzversicherung ist rechtlich von der Grundversicherung getrennt und richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Sie können die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung beim bisherigen Anbieter behalten. Falls Sie auch die Zusatzversicherung wechseln möchten, prüfen Sie zuerst, ob und zu welchen Bedingungen die neue Kasse Sie aufnimmt, da hier kein Aufnahmezwang besteht.
Nein, in der Grundversicherung besteht ein Aufnahmezwang. Keine Kasse darf Sie ablehnen. Bei Zusatzversicherungen sieht es anders aus: Dort darf die Kasse eine Gesundheitsprüfung verlangen und den Antrag unter Umständen ablehnen oder mit Vorbehalten annehmen.
Franchise & Kosten
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt. Sie wählen Ihre Franchise bei Vertragsabschluss. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie und umgekehrt.
Für Erwachsene gibt es sechs Stufen: CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500. Für Kinder (bis 18 Jahre) gelten tiefere Stufen: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500 und 600. Die Mindestfranchise für Erwachsene beträgt CHF 300.
Eine hohe Franchise kann sich bei tiefen erwarteten Gesundheitskosten lohnen, erhöht aber den Betrag, den Sie im Krankheitsfall selbst tragen. Vergleichen Sie deshalb Jahresprämie und mögliche Kostenbeteiligung und halten Sie die gewählte Franchise als Reserve verfügbar.
Der ordentliche Selbstbehalt beträgt nach Erreichen der Franchise in der Regel 10% der anerkannten Kosten, maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Spitalbeiträge und ein erhöhter Selbstbehalt bei bestimmten Arzneimitteln können zusätzlich anfallen; für einzelne Leistungen gelten Ausnahmen.
Neben dem Standardmodell gibt es Hausarzt-, HMO- und Telemedizin-Modelle. Dabei verpflichten Sie sich in der Regel, zuerst die im Modell definierte Anlaufstelle zu kontaktieren. Prämie, Ausnahmen und Folgen bei Regelverstössen unterscheiden sich je nach Kasse und Produkt.
Über Prämienfuchs.ch
Der Prämienvergleich kostet CHF 0 und verpflichtet nicht zum Wechsel. Der optionale Wechselservice kostet CHF 25; die Gebühr wird nur bei erfolgreich durchgeführtem Wechsel fällig und vor dem Auftrag angezeigt.
Die Prämien basieren auf den veröffentlichten Daten des Bundesamts für Gesundheit und Priminfo. Im Ergebnis ist das verwendete Datenjahr relevant. Verbindlich sind die Angaben der Krankenkasse; im Zweifel sollten Sie den Tarif im offiziellen Priminfo-Rechner gegenprüfen.
Der Vergleich ist kostenlos. Für den optionalen Wechselservice berechnet Prämienfuchs CHF 25, und zwar nur bei erfolgreich durchgeführtem Wechsel.
Für Hosting, E-Mail-Versand, Schriftarten und Analyse werden technische Dienstleister eingesetzt. Welche Daten dabei bearbeitet werden, ob sie ins Ausland gelangen können und wann eine Einwilligung gilt, steht in der Datenschutzerklärung.
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