Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Die Bonusversicherung ist eine besondere Versicherungsform der Grundversicherung. Die Prämie sinkt stufenweise in Jahren ohne abgerechnete Leistungen und steigt nach einem Leistungsbezug gemäss den gesetzlichen Stufen wieder an.
Erklärung
Im ersten Jahr liegt die Ausgangsprämie 10 Prozent über der Prämie der ordentlichen Versicherung. Nach jedem Jahr ohne Leistungen zulasten der Kasse sinkt die Prämie auf die nächste Bonusstufe. Nach vier leistungsfreien Jahren beträgt der maximale Rabatt 45 Prozent der Ausgangsprämie.
Die Bonusversicherung kann nur mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 für Erwachsene beziehungsweise CHF 0 für Kinder abgeschlossen werden. Sie kann nicht mit einer Wahlfranchise oder einem Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer kombiniert werden.
Wer eine Rechnung nicht zur Vergütung einreicht, kann eine Bonusstufe erhalten, trägt die Kosten aber selbst. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Rechnung, künftiger Prämienentwicklung und Versicherungsbedingungen ab. Präventions- und Mutterschaftsleistungen werden bei der Bonusberechnung nicht wie ein gewöhnlicher Leistungsbezug behandelt.
Praktisches Beispiel
Stefan vergleicht die Prämienstufen seiner Bonusversicherung mit der ordentlichen Grundversicherung. Bevor er eine Rechnung selbst trägt, lässt er sich von der Krankenkasse schriftlich zeigen, wie sich eine Abrechnung auf seine nächste Prämienstufe auswirken würde. Er entscheidet erst anhand dieser konkreten Beträge.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Ein Wechsel kann die bisher erreichte Bonusstufe beenden. Vergleichen Sie deshalb die aktuelle Bonusprämie, die erwartete Stufe im nächsten Jahr und die verbindlichen Prämien alternativer Tarife. Ein pauschales Sparversprechen ist nicht möglich.
Offizielle Quelle: BAG: Bonusversicherung