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Glossar GrundversicherungOKPobligatorische KrankenpflegeversicherungKVGBasisversicherung

Grundversicherung (OKP) — einfach erklärt

Definition

Grundversicherung (OKP): Die Grundversicherung (OKP) ist die gesetzlich geregelte Basisversicherung mit Aufnahmepflicht und einheitlichem gesetzlichen Leistungsumfang.

Einordnung / Beispiel / Quellen

Definition

Die Grundversicherung – offiziell obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) – ist die gesetzlich vorgeschriebene Basisabsicherung im Schweizer Gesundheitssystem. Grundsätzlich müssen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine OKP abschliessen; gesetzliche Ausnahmen und Regeln der internationalen Koordination bleiben vorbehalten.

Erklärung

Die Grundversicherung bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitswesens. Sie ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt und garantiert allen Versicherten Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.

Ein zentrales Prinzip der Grundversicherung ist die Aufnahmepflicht: Zugelassene Krankenkassen dürfen in ihrem Tätigkeitsgebiet keine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Vorbehalte aufgrund von Vorerkrankungen verlangen. Der gesetzliche OKP-Leistungsumfang gilt für alle Kassen. Versicherungsmodell, vorgeschriebener Erstkontakt, Ärztenetz, Service und administrative Abläufe können sich trotzdem unterscheiden.

Was sich jedoch stark unterscheidet, sind die Prämien. Jede Krankenkasse kalkuliert ihre eigenen Prämien, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden müssen. Die Prämien variieren nach Wohnkanton, Prämienregion, Alter und gewähltem Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed).

Die Grundversicherung deckt unter anderem: ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente der Spezialitätenliste, Laboranalysen, Physiotherapie, Spitex-Leistungen sowie bestimmte Präventionsmassnahmen. Zahnbehandlungen sind nur in den gesetzlich eng umschriebenen Fällen der Krankenpflege-Leistungsverordnung gedeckt. Unfallbehandlungen übernimmt die OKP nur, soweit keine andere Unfallversicherung leistungspflichtig ist. Ebenfalls nicht gedeckt sind alternative Heilmethoden ausserhalb des Leistungskatalogs oder ein Einzelzimmer im Spital.

Für Kinder und junge Erwachsene gelten eigene Prämienkategorien. Ob zusätzlich Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) besteht, entscheidet sich nach den Regeln des Wohnkantons.

Praktisches Beispiel

Eine Familie vergleicht für jedes Mitglied Wohnort, Alterskategorie, Franchise, Modell und Unfalldeckung. Die Differenz ergibt sich aus den aktuellen Tarifprämien. Vor dem Abschluss prüft sie zusätzlich die Regeln und Ärztenetze der gewählten Modelle.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Der gesetzliche OKP-Leistungsumfang gilt bei allen zugelassenen Krankenkassen. Vergleichen Sie daneben Prämie, Modellregeln, verfügbare Leistungserbringer und Service. Eine Ersparnis ergibt sich nur aus der persönlichen Differenz zwischen aktuellem und neuem Tarif.

Offizielle Quellen: BAG: Versicherungspflicht | BAG: Leistungen und Tarife

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