Definition
Das Versicherungsobligatorium ist die gesetzliche Pflicht, dass jede in der Schweiz wohnhafte Person eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) bei einem zugelassenen Krankenversicherer abschliessen muss.
Erklärung
Das Versicherungsobligatorium ist ein Grundpfeiler des Schweizer Gesundheitssystems und im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Es stellt sicher, dass die gesamte Bevölkerung Zugang zu medizinischer Grundversorgung hat und im Krankheitsfall finanziell geschützt ist.
Die Pflicht gilt ohne Ausnahme für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz – unabhängig von Nationalität, Alter oder wirtschaftlicher Situation. Auch Kinder müssen ab Geburt versichert sein, wobei die Eltern drei Monate Zeit haben, die Versicherung rückwirkend abzuschliessen.
Wer neu in die Schweiz zieht – sei es als Auswanderer, Flüchtling oder im Rahmen einer Arbeitsbewilligung – muss sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse anmelden. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme.
Bei Nichteinhalten des Obligatoriums handelt die zuständige kantonale Behörde: Sie weist die betreffende Person einer Krankenkasse zu. Diese Zuweisung erfolgt in der Regel zur nächstgelegenen oder einer regional tätigen Kasse, oft nicht zur günstigsten. Zudem können Zuschläge erhoben werden.
Spezielle Regelungen gelten für Grenzgänger (Personen, die in einem EU/EFTA-Land wohnen und in der Schweiz arbeiten): Sie haben in bestimmten Fällen ein Optionsrecht und können sich statt in der Schweiz im Wohnland versichern. Die genauen Regelungen sind im Freizügigkeitsabkommen geregelt.
Das Obligatorium hat zur Folge, dass alle Krankenkassen eine Aufnahmepflicht haben. Keine Kasse darf einen Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Dies unterscheidet die Grundversicherung fundamental von der Zusatzversicherung, wo Gesundheitsprüfungen und Ablehnungen zulässig sind.
Praktisches Beispiel
Die Familie Rossi zieht im April aus Italien nach Lugano. Sie haben drei Monate Zeit, für alle Familienmitglieder eine Grundversicherung abzuschliessen. Die Versicherung gilt rückwirkend ab April. Sie vergleichen die Prämien und wählen eine günstige Kasse im Telmed-Modell. Hätten sie die Frist verpasst, hätte der Kanton Tessin sie einer Kasse zugewiesen – wahrscheinlich nicht der günstigsten.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Das Versicherungsobligatorium garantiert, dass Sie beim Wechsel von jeder Kasse aufgenommen werden müssen – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartefristen, ohne Vorbehalte. Dieses Recht macht den Krankenkassenwechsel in der Grundversicherung risikolos. Nutzen Sie Prämienfuchs.ch, um die günstigste Kasse zu finden, und wechseln Sie ohne Bedenken – die neue Kasse muss Sie aufnehmen.