Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Im Standardmodell können Versicherte zugelassene ambulante Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich ohne den in Alternativmodellen vorgeschriebenen Erstkontakt wählen. Für einzelne Leistungen und stationäre Spitalbehandlungen gelten zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen.
Erklärung
Versicherte im Standardmodell können grundsätzlich selbst entscheiden, welchen zugelassenen ambulanten Leistungserbringer sie konsultieren. Eine Überweisung oder Kostengutsprache kann für einzelne Leistungen dennoch erforderlich sein.
Im ambulanten Bereich können Versicherte grundsätzlich zugelassene Leistungserbringer wählen. Für stationäre Behandlungen gilt die Wahl unter Listenspitälern; bei einer medizinisch nicht notwendigen ausserkantonalen Behandlung kann die Vergütung auf den Referenztarif des Wohnkantons begrenzt sein und eine Differenz verbleiben.
Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle schränken den Erstkontakt oder das Netz vertraglich ein und können deshalb eine tiefere Prämie anbieten. Der tatsächliche Unterschied ist tarifabhängig.
In der Praxis nutzen viele Versicherte die freie Arztwahl, um direkt zu Spezialisten zu gehen – etwa zum Orthopäden bei Gelenkbeschwerden oder zum Dermatologen bei Hautproblemen. Dies kann zu einer schnelleren Behandlung führen, birgt aber auch das Risiko von unkoordinierten Mehrfachbehandlungen und höheren Gesundheitskosten.
Praktisches Beispiel
Peter bemerkt einen verdächtigen Hautfleck und möchte direkt zum Dermatologen. Da er im Standardmodell versichert ist, kann er ohne Überweisung einen Termin vereinbaren. Wäre Peter im Hausarztmodell, müsste er zuerst seinen Hausarzt aufsuchen und sich überweisen lassen. Im Standardmodell spart Peter Zeit, zahlt aber eine höhere monatliche Prämie für diese Flexibilität.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Prüfen Sie, ob Ihre bevorzugten Ärztinnen und Ärzte im Netz eines Alternativmodells verfügbar sind, welche Ausnahmen gelten und wie gross die konkrete Prämiendifferenz ist. Für Spitalbehandlungen sollten zusätzlich Spitalliste und mögliche Tarifdifferenzen beachtet werden.
Offizielle Quelle: BAG: Leistungen und Tarife