Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Generika sind Arzneimittel, die denselben Wirkstoff in gleicher Dosierung und Darreichungsform enthalten wie ein bereits zugelassenes Originalpräparat, dessen Patentschutz abgelaufen ist. Sie sind in der Regel deutlich günstiger als das Original und werden von der Schweizer Grundversicherung erstattet, sofern sie auf der Spezialitätenliste stehen.
Erklärung
Wenn der Patentschutz eines Medikaments nach in der Regel 20 Jahren abläuft, können andere Hersteller den gleichen Wirkstoff produzieren und als Generikum auf den Markt bringen. Die Zulassungsbehörde Swissmedic prüft Generika auf ihre Bioäquivalenz – das heisst, sie müssen nachweisen, dass der Wirkstoff im Körper gleich aufgenommen wird wie beim Original.
In der Schweiz fördert der Gesetzgeber die Abgabe preisgünstiger Arzneimittel, um die Gesundheitskosten zu senken. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Medikamente, die im Vergleich zu Präparaten mit dem gleichen Wirkstoff zu teuer sind, ein erhöhter Selbstbehalt von 40 Prozent statt 10 Prozent. Der Selbstbehalt wird nach Ausschöpfung der Franchise auf den vergüteten Kosten berechnet, nicht nur auf einer Preisdifferenz. Ausnahmen sind unter anderem möglich, wenn aus medizinischen Gründen kein günstigeres Präparat verwendet werden kann oder dieses nicht lieferbar ist.
Quelle: BAG – Erhöhter Selbstbehalt bei Arzneimitteln.
Welche Arzneimittel vergütet werden und welcher Preis dafür gilt, ergibt sich aus der Spezialitätenliste und den jeweils anwendbaren Regeln. Für die persönliche Kostenbeteiligung ist deshalb das konkret abgegebene Präparat massgebend.
Generika müssen die Zulassungsanforderungen von Swissmedic erfüllen und insbesondere die geforderte Bioäquivalenz sowie Qualität nachweisen. Stehen sie auf der Spezialitätenliste und sind die Vergütungsbedingungen erfüllt, übernimmt die Grundversicherung die Kosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Wichtig: Die Hilfsstoffe (zum Beispiel Farbstoffe, Füllmittel) können sich zwischen Original und Generikum unterscheiden. In seltenen Fällen kann dies bei empfindlichen Personen zu Unverträglichkeiten führen. Betroffene sollten mit ihrem Arzt oder Apotheker Rücksprache halten.
Praktisches Beispiel
Claudia nimmt regelmässig ein Medikament ein, für das mehrere Präparate mit demselben Wirkstoff verfügbar sind. In der Apotheke lässt sie prüfen, welche Varianten auf der Spezialitätenliste stehen und ob für eines davon der erhöhte Selbstbehalt gilt. Nach Rücksprache mit einer Fachperson entscheidet sie sich für ein geeignetes günstigeres Präparat und vermeidet damit unnötige Kosten.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Ein günstigeres Präparat kann die persönliche Kostenbeteiligung verändern. Für die Franchise-Wahl sollten Sie dennoch mit der konkreten Jahresprämie und den insgesamt erwarteten anerkannten Kosten rechnen; aus der Generika-Nutzung allein folgt keine bestimmte Franchise.