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Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung umfasst alle Kostenanteile, die Versicherte in der Grundversicherung selbst tragen: Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag.

Kostenbeteiligung Franchise Selbstbehalt Spitalkostenbeitrag Eigenleistung

Definition

Die Kostenbeteiligung ist der Gesamtbetrag, den Versicherte in der Grundversicherung aus eigener Tasche zu ihren Gesundheitskosten beitragen müssen. Sie besteht aus drei Elementen: Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag.

Erklärung

Die Kostenbeteiligung ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Schweizer Gesundheitssystem. Sie soll Versicherte dazu anhalten, medizinische Leistungen bewusst in Anspruch zu nehmen und unnötige Behandlungen zu vermeiden. Gleichzeitig ist sie so ausgestaltet, dass niemand durch Gesundheitskosten in eine finanzielle Notlage geraten soll.

Die drei Komponenten der Kostenbeteiligung:

1. Franchise: Der jährliche Fixbetrag, den Versicherte selbst zahlen, bevor die Kasse leistet. Wählbar zwischen CHF 300 und CHF 2’500 für Erwachsene (CHF 0 bis CHF 600 für Kinder). Die Franchise erneuert sich jedes Kalenderjahr.

2. Selbstbehalt: Nach Erreichen der Franchise tragen Versicherte 10 Prozent der weiteren Kosten selbst, maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (CHF 350 für Kinder). Bei bestimmten Originalpräparaten mit verfügbarem Generikum beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent.

3. Spitalkostenbeitrag: Bei stationären Spitalaufenthalten zahlen Erwachsene zusätzlich CHF 15 pro Tag. Dieser Beitrag wird nicht an das Selbstbehaltsmaximum angerechnet. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sind davon befreit.

Die maximale jährliche Kostenbeteiligung beträgt somit für Erwachsene:

  • Bei Franchise CHF 300: CHF 300 + CHF 700 = CHF 1’000 (plus allfällige Spitaltage)
  • Bei Franchise CHF 2’500: CHF 2’500 + CHF 700 = CHF 3’200 (plus allfällige Spitaltage)

Befreit von der Kostenbeteiligung sind bestimmte Leistungen bei Mutterschaft (ab der 13. Schwangerschaftswoche), gewisse Präventionsmassnahmen und Kinderleistungen je nach Franchise.

Praktisches Beispiel

Familie Weber hat folgende jährliche Gesundheitskosten: Vater (Franchise CHF 2’500) hat Kosten von CHF 800, die er vollständig selbst zahlt. Mutter (Franchise CHF 300) hat Kosten von CHF 3’500 und zahlt CHF 300 Franchise plus CHF 320 Selbstbehalt (10% von CHF 3’200) = CHF 620. Das Kind (Franchise CHF 0) hat Kosten von CHF 1’200 und zahlt CHF 120 Selbstbehalt (10%, max. CHF 350). Die gesamte Kostenbeteiligung der Familie: CHF 1’540.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Die Kostenbeteiligung bleibt beim Wechsel der Krankenkasse identisch – sie ist gesetzlich festgelegt. Was sich ändert, ist die Prämie. Auf Prämienfuchs.ch berechnen Sie Ihre Gesamtkosten (Prämie + geschätzte Kostenbeteiligung) und finden die optimale Kombination aus Franchise und Kasse. Unser Rechner zeigt Ihnen, ab welcher Kostenhöhe sich eine hohe oder tiefe Franchise lohnt.

Weiterführende Artikel: Franchise optimieren: Wann lohnt sich CHF 2’500? | Franchise-Rechner