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Spezialitätenliste (SL)

Die Spezialitätenliste ist das offizielle Verzeichnis aller Medikamente, die von der Schweizer Grundversicherung vergütet werden.

Spezialitätenliste SL Medikamentenliste kassenpflichtig

Definition

Die Spezialitätenliste (SL) ist das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geführte, abschliessende Verzeichnis aller Arzneimittel, die von der obligatorischen Grundversicherung (OKP) vergütet werden. Nur Medikamente, die auf dieser Liste stehen, werden von den Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung erstattet.

Erklärung

Die Spezialitätenliste umfasst rund 3’000 Originalpräparate und Generika und wird vom BAG laufend aktualisiert. Damit ein Medikament auf die SL aufgenommen wird, muss es drei Kriterien erfüllen: Wirksamkeit (es muss einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen haben), Zweckmässigkeit (es muss für die zugelassene Indikation geeignet sein) und Wirtschaftlichkeit (das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss angemessen sein).

Für jedes Medikament auf der SL legt das BAG einen Höchstpreis fest – den sogenannten Publikumspreis. Dieser basiert auf einem Vergleich mit den Preisen in sechs Referenzländern (Deutschland, Frankreich, Österreich, Grossbritannien, Dänemark, Niederlande) sowie auf einem therapeutischen Quervergleich mit ähnlichen Medikamenten. Alle drei Jahre werden die Preise überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Medikamente, die nicht auf der SL stehen, werden von der Grundversicherung grundsätzlich nicht vergütet. In Ausnahmefällen kann ein Arzt bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache für ein nicht gelistetes Medikament beantragen, wenn keine therapeutische Alternative auf der SL verfügbar ist.

Die SL ist öffentlich einsehbar und wird vom BAG online publiziert. Ärzte und Apotheker können so jederzeit prüfen, ob ein Medikament kassenpflichtig ist und welcher Preis gilt.

Neben der Spezialitätenliste existieren weitere Listen, etwa die Analysenliste (AL) für Laboruntersuchungen und die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) für medizinische Hilfsmittel. Gemeinsam bilden sie den umfassenden Leistungskatalog der Grundversicherung.

Praktisches Beispiel

Andreas aus Genf erhält vom Arzt ein neues Medikament gegen Bluthochdruck verschrieben. In der Apotheke erfährt er, dass das Originalpräparat CHF 72 pro Packung kostet. Da das Medikament auf der Spezialitätenliste steht, übernimmt die Grundversicherung die Kosten – abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Zusätzlich weist die Apothekerin darauf hin, dass ein wirkstoffgleiches Generikum für CHF 28 verfügbar ist, das ebenfalls auf der SL steht. Andreas wählt das Generikum und reduziert so seine Kostenbeteiligung.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Da alle Krankenkassen exakt dieselben Medikamente der Spezialitätenliste vergüten, gibt es bei den SL-Leistungen keine Unterschiede zwischen den Kassen. Dies macht den Prämienvergleich auf Prämienfuchs.ch besonders einfach: Sie können bedenkenlos zur günstigsten Kasse wechseln, denn Ihre Medikamente der Spezialitätenliste sind bei jeder Kasse gleichermassen gedeckt.