Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Das Hausarztmodell ist eine besondere Versicherungsform der Grundversicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer. Versicherte wenden sich grundsätzlich zuerst an die im Vertrag bezeichnete Hausarztpraxis.
Erklärung
Die Hausarztpraxis beurteilt Beschwerden, behandelt selbst oder koordiniert eine Überweisung. Welche Praxis gewählt werden kann, ergibt sich aus der Liste oder dem Netz des konkreten Versicherers. Deshalb sollte vor dem Abschluss geprüft werden, ob die gewünschte Praxis im gewählten Tarif zugelassen ist.
Notfälle und weitere direkte Behandlungen können ausgenommen sein. Ob beispielsweise Gynäkologie, Augenheilkunde oder Pädiatrie ohne vorherigen Hausarztkontakt möglich sind, steht in den Versicherungsbedingungen; eine einheitliche Ausnahmenliste für alle Hausarztmodelle gibt es nicht.
Modelle mit eingeschränkter Wahl können laut BAG gegenüber der ordentlichen Versicherung einen Prämienrabatt von bis zu 20 Prozent vorsehen. Das ist eine Obergrenze für diese Versicherungsformen, kein garantierter Rabatt eines Hausarztmodells. Massgebend ist die konkrete Prämie für Wohnort, Alter, Franchise und Unfalldeckung.
Praktisches Beispiel
Sandra möchte ihre bisherige Hausärztin behalten. Vor der Wahl eines Hausarztmodells prüft sie, ob die Praxis im Netz des Tarifs aufgeführt ist, welche direkten Konsultationen erlaubt sind und was bei einem Regelverstoss geschieht. Anschliessend vergleicht sie die konkrete Jahresprämie mit anderen Modellen.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Vergleichen Sie nicht nur die Prämie. Entscheidend sind auch das verfügbare Ärztenetz, die Regeln für Überweisungen und Ausnahmen sowie die vertraglichen Folgen, wenn der vorgeschriebene Behandlungsweg nicht eingehalten wird.
Offizielle Quelle: BAG: Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer
Weiterführende Artikel: HMO vs. Hausarzt vs. Telmed: Welches Modell passt? | Krankenkasse wechseln 2026