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KVG (Krankenversicherungsgesetz)

Das KVG ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung, das die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz regelt.

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Definition

Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) ist das seit 1996 geltende Schweizer Bundesgesetz, das die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung regelt.

Erklärung

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) bildet die gesetzliche Grundlage für das gesamte System der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz. Es wurde 1994 vom Parlament verabschiedet und trat am 1. Januar 1996 in Kraft, als Nachfolger des KUVG (Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) von 1911.

Das KVG definiert die grundlegenden Prinzipien des Schweizer Krankenversicherungssystems:

Versicherungspflicht: Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss innerhalb von drei Monaten eine Grundversicherung abschliessen. Dies gilt auch für Neugeborene und Neuzuziehende.

Aufnahmepflicht: Krankenkassen müssen jede Person aufnehmen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Vorbehalte oder Risikozuschläge sind verboten.

Einheitlicher Leistungskatalog: Alle Versicherer müssen die gleichen gesetzlich definierten Leistungen erbringen. Der Katalog wird vom Bundesrat festgelegt und regelmässig überprüft.

Kopfprämien: Die Prämien werden pro Person (nicht einkommensabhängig) erhoben. Der soziale Ausgleich erfolgt über die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Das KVG regelt zudem die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag), die alternativen Versicherungsmodelle (Hausarzt, HMO, Telmed), die Finanzierung der Spitalleistungen und die Rolle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde.

Ergänzend zum KVG existieren mehrere Verordnungen, insbesondere die KVV (Krankenversicherungsverordnung) und die KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), die Details zu Leistungen, Tarifen und Verfahren regeln.

Das KVG wird laufend weiterentwickelt. Wichtige Revisionen betrafen etwa die Einführung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenkassen, die Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen und die Förderung von Generika.

Praktisches Beispiel

Peter zieht aus Deutschland in die Schweiz und muss sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse anmelden – das schreibt das KVG vor. Er hat freie Kassenwahl und muss von jeder Kasse ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Die Leistungen sind bei allen Kassen identisch (gemäss KVG), aber die Prämien unterscheiden sich erheblich. Peter nutzt Prämienfuchs.ch, um die günstigste Option zu finden.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Das KVG garantiert Ihnen das Recht auf freie Kassenwahl und den jederzeitigen Wechsel zu Kündigungsterminen (30. November für das Folgejahr, bzw. 31. März bei Franchiseänderung). Da das KVG einheitliche Leistungen vorschreibt, können Sie bedenkenlos zur günstigsten Kasse wechseln. Auf Prämienfuchs.ch vergleichen Sie alle KVG-konformen Angebote und nutzen Ihr gesetzlich garantiertes Wechselrecht optimal.