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Unterschied KVG und VVG

KVG und VVG sind die zwei Gesetzesgrundlagen der Schweizer Krankenversicherung – für die obligatorische Grundversicherung bzw. für Zusatzversicherungen.

KVG VVG Grundversicherung Zusatzversicherung Versicherungsvertragsgesetz

Definition

Das KVG (Krankenversicherungsgesetz) regelt die obligatorische Grundversicherung mit einheitlichen Leistungen und Aufnahmepflicht. Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bildet die Grundlage für freiwillige Zusatzversicherungen, bei denen Versicherer Leistungen, Prämien und Aufnahmebedingungen frei gestalten können.

Erklärung

Die Schweizer Krankenversicherung beruht auf zwei unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen, die grundlegend verschiedene Regeln schaffen. Das Verständnis dieser Unterscheidung ist für Versicherte zentral.

KVG – Grundversicherung: Die Krankenkasse muss jede Person aufnehmen (Aufnahmepflicht), darf keine Gesundheitsprüfung verlangen und muss den vom Bund definierten Leistungskatalog erbringen. Die Prämien werden vom BAG genehmigt. Versicherte können die Kasse jährlich wechseln, und die Leistungen sind bei allen Anbietern identisch.

VVG – Zusatzversicherungen: Hier gilt Vertragsfreiheit. Die Versicherung kann Antragstellende ablehnen, Vorbehalte für Vorerkrankungen setzen und Prämien nach individuellem Risiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand) kalkulieren. Die Leistungen variieren je nach Produkt und Anbieter erheblich. Kündigungsfristen betragen in der Regel drei Monate, und ein Wechsel ist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse abgeschlossen sein müssen. Tatsächlich können Versicherte die Grundversicherung bei Kasse A und die Zusatzversicherung bei Kasse B haben – oder die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse belassen.

Die Unterscheidung ist auch finanziell relevant: KVG-Prämien sind steuerlich abzugsfähig, ebenso viele VVG-Prämien, wobei die kantonalen Pauschalabzüge gelten.

Praktisches Beispiel

Elena aus dem Kanton Zug bezahlt monatlich CHF 350 für die Grundversicherung (KVG) und CHF 120 für eine halbprivate Spitalzusatzversicherung (VVG) – beide bei derselben Kasse. Beim jährlichen Prämienvergleich findet sie eine andere Kasse mit einer Grundversicherungsprämie von CHF 290. Sie wechselt die KVG-Grundversicherung zur günstigeren Kasse, behält aber die VVG-Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse, da sie dort keine neue Gesundheitsprüfung bestehen müsste. So spart sie CHF 720 pro Jahr, ohne ihren Zusatzversicherungsschutz zu gefährden.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Auf Prämienfuchs.ch vergleichen Sie die Prämien der KVG-Grundversicherung, wo der Wechsel besonders einfach und risikolos ist – dank Aufnahmepflicht und einheitlichem Leistungskatalog. Beachten Sie: Ein Wechsel der Grundversicherung beeinflusst Ihre VVG-Zusatzversicherung nicht. Sie können die Grundversicherung problemlos separat wechseln und Ihre bestehenden Zusatzversicherungen behalten.