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Glossar KVGVVGGrundversicherungZusatzversicherungVersicherungsvertragsgesetz

Unterschied KVG und VVG — einfach erklärt

Definition

Unterschied KVG und VVG: Das KVG regelt die obligatorische Grundversicherung; freiwillige Zusatzversicherungen folgen dem VVG und ihren Vertragsbedingungen.

Einordnung / Beispiel / Quellen

Definition

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt die obligatorische Grundversicherung mit Aufnahmepflicht und gesetzlichem Leistungsumfang. Freiwillige Zusatzversicherungen beruhen auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Leistungen und Aufnahmebedingungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag.

Erklärung

KVG – Grundversicherung: Zugelassene Krankenkassen müssen Personen in ihrem Tätigkeitsgebiet unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung oder Vorbehalte. Prämien werden vom BAG genehmigt. Für einen Wechsel gelten die gesetzlichen Termine und Voraussetzungen.

VVG – Zusatzversicherung: Versicherer können einen Gesundheitsfragebogen verlangen, Anträge ablehnen oder vertragliche Vorbehalte vorsehen. Leistungen, Prämien, Laufzeit und Kündigungsfrist unterscheiden sich nach Produkt und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht beim selben Anbieter geführt werden. Ein Wechsel der Grundversicherung beendet eine bestehende Zusatzversicherung nicht automatisch.

Praktisches Beispiel

Elena findet eine günstigere KVG-Grundversicherung, möchte ihre bestehende VVG-Spitalzusatzversicherung aber behalten. Sie wechselt nur die Grundversicherung und lässt sich von beiden Versicherern bestätigen, dass die Zusatzversicherung unverändert weitergeführt wird.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Die Aufnahmepflicht gilt nur für die Grundversicherung. Kündigen Sie eine Zusatzversicherung erst, wenn eine gewünschte neue Deckung schriftlich angenommen wurde und Sie deren Vorbehalte, Beginn, Leistungen und AVB geprüft haben.

Offizielle Quellen: BAG: Zusatzversicherungen | Priminfo: FAQ zum Wechsel