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Kündigungsrecht — einfach erklärt

Definition

Kündigungsrecht: Das Kündigungsrecht regelt, wann und wie Versicherte ihre Krankenkasse in der Grundversicherung wechseln können.

Einordnung / Beispiel / Quellen

Definition

Das Kündigungsrecht in der Schweizer Krankenversicherung gibt Versicherten die Möglichkeit, ihre Grundversicherung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu kündigen und zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln.

Erklärung

Nach Mitteilung der neuen Prämie kann die Grundversicherung per 1. Januar gewechselt werden. Die Kündigung muss bis 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eingehen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die persönliche Prämie steigt, sinkt oder unverändert bleibt und unabhängig davon, welches Modell oder welche Franchise bisher gewählt wurde.

Ein Wechsel per 1. Juli ist nur möglich, wenn die versicherte Person die ordentliche Franchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder), freie Wahl der Leistungserbringer und keine Bonusversicherung hat. Dafür muss die Kündigung bis 31. März eingehen. Eine höhere Franchise oder ein HMO-, Hausarzt- oder Telmed-Modell schliesst diesen Wechsel aus. Die Franchise selbst kann nur auf Beginn eines Kalenderjahres geändert werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am letzten Tag der Frist bei der Krankenkasse eintreffen – das Datum des Poststempels ist nicht massgeblich. Es empfiehlt sich daher, die Kündigung per Einschreiben oder frühzeitig zu versenden.

Eine Prämienanpassung wegen eines Wohnortswechsels, des Wechsels von der Kinder- zur Erwachsenenprämie oder des Wegfalls der Prämienverbilligung gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Die neue Kasse muss die versicherte Person in die Grundversicherung aufnehmen. Der Wechsel wird wirksam, sobald die neue Kasse der bisherigen Kasse mitgeteilt hat, dass die Versicherung ohne Unterbruch weitergeführt wird. Ausstehende gemahnte Prämien und Kostenbeteiligungen können den Wechsel blockieren.

Für Zusatzversicherungen nach VVG gelten die vertraglichen Kündigungsfristen und Bedingungen; sie sind unabhängig von den Fristen der Grundversicherung zu prüfen.

Quelle: Priminfo – FAQ zum Wechsel der Krankenkasse.

Praktisches Beispiel

Nadine aus Winterthur erhält im Oktober die Mitteilung über ihre Prämie für das Folgejahr. Sie vergleicht die genehmigten Tarife, meldet sich bei einer neuen Kasse an und sendet die Kündigung frühzeitig eingeschrieben an ihre bisherige Kasse. Weil die Kündigung vor dem 30. November eingeht und die neue Kasse den Versicherungswechsel bestätigt, wird der Wechsel per 1. Januar wirksam.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Das Kündigungsrecht ist die gesetzliche Grundlage für jeden Krankenkassenwechsel. Achten Sie besonders auf den Eingangstermin: Das Datum des Poststempels reicht nicht. Ein Kündigungsbrief-Generator kann beim Erstellen des Schreibens helfen; für den fristgerechten Zugang und die Anmeldung bei der neuen Kasse bleiben Sie selbst verantwortlich.