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Kündigungsrecht

Das Kündigungsrecht regelt, wann und wie Versicherte ihre Krankenkasse in der Grundversicherung wechseln können.

Kündigung Kündigungsfrist ordentliche Kündigung ausserordentliche Kündigung

Definition

Das Kündigungsrecht in der Schweizer Krankenversicherung gibt Versicherten die Möglichkeit, ihre Grundversicherung unter Einhaltung gesetzlicher Fristen zu kündigen und zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Es unterscheidet zwischen der ordentlichen und der ausserordentlichen Kündigung.

Erklärung

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht zwei ordentliche Kündigungstermine pro Jahr vor. Der wichtigste Termin ist der 30. November: Eine Kündigung, die bis zu diesem Datum bei der aktuellen Krankenkasse eingeht, ermöglicht den Wechsel per 1. Januar des Folgejahres. Der zweite Termin betrifft ausschliesslich die Franchise: Wer seine Franchise auf die Mindestfranchise senken möchte, kann bis zum 31. März kündigen, wobei der Wechsel per 1. Juli in Kraft tritt.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am letzten Tag der Frist bei der Krankenkasse eintreffen – das Datum des Poststempels ist nicht massgeblich. Es empfiehlt sich daher, die Kündigung per Einschreiben oder frühzeitig zu versenden.

Daneben gibt es das ausserordentliche Kündigungsrecht: Wenn eine Krankenkasse ihre Prämien erhöht, können Versicherte innerhalb eines Monats nach Erhalt der Prämienankündigung per Ende des laufenden Monats kündigen. Ebenso besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Leistungsfall abgerechnet hat und die Prämie im laufenden Jahr angepasst wird.

Wichtig: Die alte Krankenkasse darf die Kündigung nicht ablehnen, solange eine neue Versicherungsbestätigung vorliegt. Die neue Kasse muss die versicherte Person im Rahmen der Grundversicherung aufnehmen.

Zu beachten ist, dass das Kündigungsrecht nur für die Grundversicherung (KVG) in dieser Form gilt. Zusatzversicherungen nach VVG haben eigene Kündigungsfristen, die in der Regel drei Monate betragen und vertraglich abweichen können.

Praktisches Beispiel

Nadine aus Winterthur erhält im Oktober die Mitteilung, dass ihre monatliche Prämie ab Januar von CHF 370 auf CHF 410 steigt. Sie vergleicht die Prämien anderer Kassen und findet eine Alternative für CHF 345 pro Monat. Nadine sendet ihre Kündigung am 15. November per Einschreiben an ihre aktuelle Kasse und schliesst gleichzeitig bei der neuen Kasse ab. Am 1. Januar ist der Wechsel vollzogen und sie spart CHF 780 im Jahr.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Das Kündigungsrecht ist die gesetzliche Grundlage für jeden Krankenkassenwechsel. Auf Prämienfuchs.ch finden Sie nicht nur die günstigste Prämie, sondern auch Hinweise zu den aktuellen Kündigungsfristen und einen Kündigungsbrief-Generator, der sicherstellt, dass Ihre Kündigung formell korrekt ist. So vermeiden Sie Formfehler und nutzen Ihr Wechselrecht optimal aus.