Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Die Wechselfrist bezeichnet die gesetzlich festgelegten Termine und Fristen, innerhalb derer Versicherte ihre Krankenkasse in der Grundversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln können.
Erklärung
In der Schweiz gibt es einen allgemeinen Wechseltermin und einen eingeschränkten Wechseltermin für die Grundversicherung:
Kündigungstermin 30. November (Haupttermin): Der wichtigste Wechseltermin ist der 30. November. Die Kündigung muss bis zu diesem Datum bei der aktuellen Krankenkasse eingegangen sein (nicht Poststempel, sondern Eingang). Der neue Vertrag beginnt am 1. Januar des Folgejahres. Dieser Termin ist besonders relevant, weil das BAG die neuen Prämien jeweils Ende September veröffentlicht und Versicherte dann rund zwei Monate Zeit haben, zu vergleichen und zu wechseln.
Kündigungstermin 31. März (nur unter bestimmten Voraussetzungen): Ein Wechsel per 1. Juli ist nur möglich, wenn die versicherte Person die ordentliche Franchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder), freie Wahl der Leistungserbringer und keine Bonusversicherung hat. Die Kündigung muss bis 31. März bei der bisherigen Kasse eingehen. Mit einer höheren Franchise oder einem HMO-, Hausarzt- oder Telmed-Modell ist dieser Wechsel nicht möglich. Eine Franchiseänderung ist nur auf Beginn eines Kalenderjahres möglich.
Für den ordentlichen Wechsel gelten folgende Schritte: Zuerst eine neue Krankenkasse auswählen und dort einen Antrag stellen. Dann die aktuelle Kasse schriftlich kündigen (eingeschriebener Brief empfohlen). Die bisherige Kasse kann den Wechsel nur blockieren, wenn trotz Mahnung am gesetzlichen Stichtag relevante Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten noch unbezahlt sind.
Die Krankenkasse muss die neue Prämie für das Folgejahr spätestens bis 31. Oktober mitteilen und dabei auf das Kündigungsrecht hinweisen. Für den Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung danach bis 30. November eingehen; es spielt keine Rolle, ob die Prämie steigt oder sinkt.
Quellen: Priminfo – FAQ zum Wechsel der Krankenkasse und BAG – Wahlfranchisen.
Für Zusatzversicherungen (VVG) gelten andere, oft längere Kündigungsfristen. Diese sind im Vertrag individuell geregelt und können von der Grundversicherung abweichen. Der Wechsel der Grundversicherung ist unabhängig von Zusatzversicherungen möglich.
Praktisches Beispiel
Im Oktober erhält Lisa von ihrer Krankenkasse die Prämienmitteilung für das Folgejahr. Sie vergleicht die genehmigten Tarife, meldet sich bei einer neuen Kasse an und sendet ihre Kündigung frühzeitig eingeschrieben an die bisherige Kasse. Weil das Schreiben vor dem 30. November eingeht und die neue Kasse den Versicherungswechsel meldet, wird der Wechsel per 1. Januar wirksam.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Die Wechselfrist ist der entscheidende Zeitfaktor beim Krankenkassenwechsel. Verpassen Sie den 30. November, ist ein Wechsel per 1. Januar nicht mehr möglich. Nur Personen, welche die engen Voraussetzungen für den Wechsel per 1. Juli erfüllen, haben davor noch einen Wechseltermin. Priminfo empfiehlt, die Kündigung frühzeitig eingeschrieben oder per A-Post Plus zu senden, damit der Eingang nachgewiesen werden kann.
Weiterführende Artikel: Krankenkasse wechseln 2026: Schritt für Schritt | Kündigungsvorlage mit Fristprüfung