Definition
Die Wechselfrist bezeichnet die gesetzlich festgelegten Termine und Fristen, innerhalb derer Versicherte ihre Krankenkasse in der Grundversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln können.
Erklärung
In der Schweiz gibt es zwei ordentliche Kündigungstermine für die Grundversicherung:
Kündigungstermin 30. November (Haupttermin): Der wichtigste Wechseltermin ist der 30. November. Die Kündigung muss bis zu diesem Datum bei der aktuellen Krankenkasse eingegangen sein (nicht Poststempel, sondern Eingang). Der neue Vertrag beginnt am 1. Januar des Folgejahres. Dieser Termin ist besonders relevant, weil das BAG die neuen Prämien jeweils Ende September veröffentlicht und Versicherte dann rund zwei Monate Zeit haben, zu vergleichen und zu wechseln.
Kündigungstermin 31. März (Nebenordin): Versicherte mit der tiefsten Franchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder) können zusätzlich per Ende Juni kündigen, wobei die Kündigung bis 31. März eingehen muss. Wer eine höhere Franchise hat und diese auf das Minimum senken möchte, kann dies ebenfalls per Ende Juni tun.
Für den ordentlichen Wechsel gelten folgende Schritte: Zuerst eine neue Krankenkasse auswählen und dort einen Antrag stellen. Dann die aktuelle Kasse schriftlich kündigen (eingeschriebener Brief empfohlen). Die alte Kasse darf den Wechsel nicht verweigern, sofern keine ausstehenden Prämien bestehen.
Wichtig: Die Krankenkasse muss Versicherten die neuen Prämien spätestens bis Ende Oktober mitteilen. Verspätet sich diese Mitteilung, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend um einen Monat.
Für Zusatzversicherungen (VVG) gelten andere, oft längere Kündigungsfristen. Diese sind im Vertrag individuell geregelt und können von der Grundversicherung abweichen. Der Wechsel der Grundversicherung ist unabhängig von Zusatzversicherungen möglich.
Praktisches Beispiel
Im Oktober erhält Lisa von ihrer Krankenkasse die Information, dass ihre Prämie im nächsten Jahr um CHF 50 pro Monat steigt. Sie vergleicht auf Prämienfuchs.ch die Angebote und findet eine günstigere Kasse. Am 15. November schliesst sie online bei der neuen Kasse einen Vertrag ab und sendet am gleichen Tag die Kündigung per Einschreiben an ihre alte Kasse. Das Schreiben kommt am 18. November an – rechtzeitig vor dem 30. November. Ab 1. Januar ist Lisa bei der neuen Kasse versichert.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Die Wechselfrist ist der entscheidende Zeitfaktor beim Krankenkassenwechsel. Versäumen Sie den 30. November, müssen Sie bis zum nächsten Jahr warten. Prämienfuchs.ch empfiehlt, den Vergleich unmittelbar nach der BAG-Prämienveröffentlichung Ende September durchzuführen und den Wechsel bis Mitte November abzuschliessen. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung. Tipp: Kündigen Sie immer per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.
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