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Spitalzusatzversicherung — einfach erklärt

Definition

Spitalzusatzversicherung: Eine Spitalzusatzversicherung kann je nach Vertrag zusätzlichen Komfort, eine weitergehende Arztwahl oder Tarifdifferenzen abdecken.

Einordnung / Beispiel / Quellen

Definition

Die Spitalzusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Je nach Vertrag übernimmt sie zusätzliche Komfortleistungen, eine weitergehende Arztwahl oder nicht von der Grundversicherung gedeckte Tarifdifferenzen bei ausserkantonalen Spitalaufenthalten.

Erklärung

Mit der Grundversicherung können Versicherte für eine stationäre Behandlung unter den Spitälern wählen, die auf der Spitalliste des Wohnkantons oder des Standortkantons aufgeführt sind. Erfolgt die Behandlung ausserkantonal ohne medizinischen Grund, übernehmen Wohnkanton und Grundversicherung höchstens den Tarif eines entsprechenden Listenspitals im Wohnkanton; eine allfällige Differenz bleibt bei der versicherten Person. Bei einem Notfall oder wenn die notwendige Leistung im Wohnkanton nicht angeboten wird, gelten andere Regeln.

Quelle: BAG – Spitalbehandlung und freie Spitalwahl.

Häufig angebotene Varianten sind:

Halbprivat: Häufig gehören ein Zweibettzimmer und eine erweiterte Arztwahl zum Angebot. Welche Spitäler, Ärztinnen und Ärzte oder Auslandleistungen gedeckt sind, bestimmt der konkrete Vertrag.

Privat: Häufig gehören ein Einzelzimmer und eine weitergehende Arztwahl zum Angebot. Auch hier sind Umfang, Spitallisten und allfällige Auslanddeckung vertraglich festgelegt.

Anders als die Grundversicherung unterliegen Spitalzusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das bedeutet: Der Versicherer darf bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchführen, den Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbieten. Prämie und Tarifmerkmale ergeben sich aus dem konkreten Produkt und Vertrag.

Prämien können sich mit dem Eintrittsalter und im weiteren Vertragsverlauf verändern. Vor dem Abschluss sollten deshalb neben der heutigen Prämie auch die vertraglichen Anpassungsregeln geprüft werden.

Wichtig zu wissen: Die Grundversicherung bietet bereits eine Wahl unter den zugelassenen Listenspitälern. Der Zusatznutzen einer Spitalzusatzversicherung liegt daher je nach Produkt vor allem in Komfort, vertraglicher Arztwahl und der Übernahme bestimmter Tarifdifferenzen. Vor dem Abschluss sollten die versicherten Spitäler und Leistungen im Vertrag geprüft werden.

Praktisches Beispiel

Markus plant eine stationäre Operation in einem ausserkantonalen Spital. Er prüft zuerst, ob das Spital auf einer relevanten Spitalliste steht und welchen Betrag Wohnkanton und Grundversicherung übernehmen. Anschliessend lässt er sich von seiner Zusatzversicherung schriftlich bestätigen, ob sie eine mögliche Tarifdifferenz sowie die gewünschte Zimmer- und Arztleistung deckt.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Die Spitalzusatzversicherung ist unabhängig von der Grundversicherung und muss nicht bei der gleichen Kasse abgeschlossen werden. Beim Grundversicherungswechsel über Prämienfuchs.ch bleibt Ihre Zusatzversicherung bestehen. Achtung: Wenn Sie die Grundversicherung und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse haben, prüfen Sie die Vertragsbedingungen – ein Wechsel der Grundversicherung beeinflusst die Zusatzversicherung in der Regel nicht, aber informieren Sie beide Versicherer rechtzeitig.