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Spitalzusatzversicherung

Die Spitalzusatzversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die bei Spitalaufenthalten bessere Unterbringung und freie Arztwahl ermöglicht.

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Definition

Die Spitalzusatzversicherung ist eine freiwillige Versicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die bei stationären Spitalaufenthalten erweiterte Leistungen bietet – insbesondere die freie Spitalwahl, bessere Unterbringung und die Behandlung durch den Chefarzt.

Erklärung

Die Grundversicherung deckt bei einem Spitalaufenthalt die Behandlung in der allgemeinen Abteilung des nächstgelegenen geeigneten Spitals im Wohnkanton. Wer darüber hinausgehende Leistungen wünscht – etwa ein Einzelzimmer, die Wahl eines bestimmten Spitals oder die Behandlung durch den leitenden Arzt – benötigt eine Spitalzusatzversicherung.

Es gibt zwei Hauptvarianten:

Halbprivat (Zweibettzimmer): Unterbringung im Zweibettzimmer, Behandlung durch den leitenden Arzt oder einen Kaderarzt, freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz und teilweise auch im Ausland.

Privat (Einzelzimmer): Unterbringung im Einzelzimmer, freie Arztwahl (Chefarztbehandlung), freie Spitalwahl schweizweit und international, oft inklusive Zusatzleistungen wie Rooming-in für Begleitpersonen.

Anders als die Grundversicherung unterliegen Spitalzusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das bedeutet: Die Krankenkasse darf bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung durchführen, den Antrag ablehnen oder Vorbehalte für bestehende Erkrankungen anbringen. Die Prämien werden individuell nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand kalkuliert.

Die Prämien für Spitalzusatzversicherungen sind deutlich höher als für die Grundversicherung und steigen mit zunehmendem Alter stark an. Ein Abschluss in jungen Jahren ist daher empfehlenswert, wenn dieser Schutz gewünscht wird.

Wichtig zu wissen: Mit der neuen Spitalfinanzierung und dem System der Fallpauschalen (DRG) hat sich die Bedeutung der Spitalzusatzversicherung verändert. Viele Spitäler bieten heute auch in der allgemeinen Abteilung einen hohen Komfortstandard. Der Hauptvorteil der Zusatzversicherung liegt zunehmend in der freien Spitalwahl und der Chefarztbehandlung.

Praktisches Beispiel

Markus hat eine halbprivate Spitalzusatzversicherung und benötigt eine Hüftoperation. Er kann sich frei für eine spezialisierte Klinik in einem anderen Kanton entscheiden, die für diese Operation besonders renommiert ist. Dort wird er im Zweibettzimmer untergebracht und vom leitenden Orthopäden operiert. Ohne Zusatzversicherung müsste er ins nächstgelegene Kantonsspital und würde in der allgemeinen Abteilung (Vierbettzimmer) behandelt.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Die Spitalzusatzversicherung ist unabhängig von der Grundversicherung und muss nicht bei der gleichen Kasse abgeschlossen werden. Beim Grundversicherungswechsel über Prämienfuchs.ch bleibt Ihre Zusatzversicherung bestehen. Achtung: Wenn Sie die Grundversicherung und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse haben, prüfen Sie die Vertragsbedingungen – ein Wechsel der Grundversicherung beeinflusst die Zusatzversicherung in der Regel nicht, aber informieren Sie beide Versicherer rechtzeitig.