Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Die Krankenkassenprämie ist der Beitrag, den jede versicherte Person für die obligatorische Grundversicherung (OKP) bezahlt. Sie wird pro Person erhoben und ist nicht direkt vom Einkommen abhängig.
Erklärung
Die Höhe hängt insbesondere von Wohnort beziehungsweise Prämienregion, Alterskategorie, Versicherer, Modell, Franchise und Unfalldeckung ab. Die Krankenkassen reichen ihre Prämien jährlich beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Genehmigung ein.
Das Einkommen beeinflusst die Tarifprämie nicht. Haushalte mit bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können je nach kantonalen Regeln Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben.
Alternative Modelle und höhere Franchisen können eine tiefere Prämie haben, bringen aber andere Zugangsregeln beziehungsweise ein höheres Kostenrisiko mit sich. Der Unterschied ist tarifabhängig und sollte nicht mit pauschalen Prozentsätzen geschätzt werden.
Praktisches Beispiel
Familie Weber vergleicht jedes Mitglied einzeln mit identischen Eingaben. Sie addiert die angebotenen Jahresprämien und prüft zusätzlich Modellregeln, Franchise-Risiko und einen möglichen IPV-Anspruch. Eine Ersparnis nennt sie erst, nachdem sie die tatsächliche neue Summe von ihrer heutigen Jahresprämie abgezogen hat.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Vergleichen Sie nur Tarife mit denselben persönlichen Eingaben. Neben der Prämie sollten Sie das Modell, die verfügbaren Leistungserbringer, die Kostenbeteiligung und den Service prüfen. Die verbindliche Prämie ergibt sich aus der Offerte des Versicherers.
Offizielle Quellen: BAG: Prämienvergleich | Priminfo: Prämienrechner