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Komplementärmedizin

Die Komplementärmedizin umfasst alternative Heilmethoden wie Akupunktur und Homöopathie, von denen einige seit 2017 in der Grundversicherung gedeckt sind.

Komplementärmedizin Alternativmedizin Akupunktur Homöopathie Naturheilkunde

Definition

Die Komplementärmedizin bezeichnet medizinische Behandlungsmethoden, die ergänzend oder alternativ zur konventionellen Schulmedizin eingesetzt werden. In der Schweiz sind seit 2017 fünf komplementärmedizinische Methoden provisorisch in der Grundversicherung aufgenommen.

Erklärung

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat 2009 mit dem Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin den Auftrag erteilt, alternative Heilmethoden stärker ins Gesundheitssystem zu integrieren. Nach einer Evaluationsphase wurden 2012 zunächst provisorisch und seit 2017 definitiv fünf komplementärmedizinische Disziplinen in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen:

  1. Anthroposophische Medizin: Ein ganzheitlicher Ansatz, der Schulmedizin mit anthroposophischen Heilmitteln und Therapien verbindet.

  2. Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) / Akupunktur: Akupunktur und bestimmte TCM-Behandlungen, sofern sie von einem Arzt mit entsprechender Weiterbildung durchgeführt werden.

  3. Homöopathie: Behandlung mit hochverdünnten Substanzen nach dem Ähnlichkeitsprinzip, ausgeführt durch ärztliche Homöopathen.

  4. Phytotherapie: Die Anwendung von Heilpflanzen und pflanzlichen Arzneimitteln zur Behandlung von Krankheiten.

  5. Klassische Homöopathie / Ärztliche Klassische Homöopathie: Eine spezifische Form der Homöopathie mit individueller Mittelwahl.

Entscheidend ist: Diese Leistungen werden nur dann von der Grundversicherung übernommen, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin mit anerkanntem Fähigkeitsausweis (FMH) in der jeweiligen Methode durchgeführt werden. Behandlungen durch nichtärztliche Therapeuten (z.B. Heilpraktiker, TCM-Therapeuten ohne Arzttitel) sind nicht von der Grundversicherung gedeckt.

Für weitergehende komplementärmedizinische Behandlungen – insbesondere durch nichtärztliche Therapeuten – gibt es spezielle Zusatzversicherungen. Diese decken je nach Vertrag ein breites Spektrum alternativer Methoden ab, von Osteopathie über Ayurveda bis hin zu Shiatsu.

Praktisches Beispiel

Elena leidet unter chronischen Rückenschmerzen und möchte Akupunktur versuchen. Sie findet einen Arzt mit FMH-Fähigkeitsausweis in Akupunktur/TCM. Die Behandlung wird über die Grundversicherung abgerechnet (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Würde Elena stattdessen einen TCM-Therapeuten ohne Arzttitel aufsuchen, bräuchte sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Für ärztliche Komplementärmedizin spielt der Kassenwechsel keine Rolle – die Leistung ist in der Grundversicherung bei allen Kassen identisch gedeckt. Wenn Sie jedoch nichtärztliche komplementärmedizinische Behandlungen nutzen, prüfen Sie Ihre Zusatzversicherung separat. Auf Prämienfuchs.ch vergleichen Sie die Grundversicherungsprämien und können sicher sein, dass die komplementärmedizinische Grunddeckung überall identisch ist.