Definition
Die Unfalldeckung in der Grundversicherung deckt die Kosten bei Unfällen ab. Arbeitnehmende, die bereits über das UVG (Unfallversicherungsgesetz) des Arbeitgebers versichert sind, können diese Deckung in der Krankenkasse ausschliessen und so Prämien sparen.
Erklärung
In der Schweiz gibt es zwei Systeme der Unfallversicherung: die obligatorische Unfallversicherung nach UVG (über den Arbeitgeber) und die Unfalldeckung in der Grundversicherung nach KVG. Beide Systeme dürfen nicht gleichzeitig leisten – es gilt ein Doppelversicherungsverbot.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind obligatorisch über das UVG gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall können sie bei ihrer Krankenkasse die Unfalldeckung sistieren (ausschliessen) und erhalten eine Prämienreduktion von rund 7 Prozent.
Selbständige, Nichterwerbstätige, Studierende und Arbeitnehmende mit weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber müssen die Unfalldeckung in der Grundversicherung zwingend einschliessen, da sie nicht über das UVG versichert sind.
Wichtig ist die rechtzeitige Reaktion bei Änderungen des Arbeitsverhältnisses: Wer eine Stelle verliert oder das Pensum unter acht Stunden pro Woche reduziert, muss die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sofort wieder einschliessen. Die UVG-Deckung des Arbeitgebers erlischt 31 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (sogenannte Nachdeckungsfrist). Wird der Einschluss vergessen, besteht eine gefährliche Deckungslücke.
Die UVG-Versicherung über den Arbeitgeber bietet in der Regel bessere Leistungen als die KVG-Unfalldeckung, beispielsweise ein Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit und eine höhere Deckung bei Invalidität oder Tod.
Praktisches Beispiel
Nina arbeitet Vollzeit als Marketingmanagerin. Über ihren Arbeitgeber ist sie nach UVG gegen Unfälle versichert. Sie schliesst daher die Unfalldeckung bei ihrer Krankenkasse aus und spart monatlich CHF 30. Als sie im Januar ihre Stelle kündigt und sich selbständig macht, meldet sie der Krankenkasse sofort den Einschluss der Unfalldeckung – denn als Selbständige hat sie keine UVG-Deckung mehr.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Beim Krankenkassenwechsel müssen Sie angeben, ob Sie die Unfalldeckung ein- oder ausschliessen möchten. Wählen Sie «ohne Unfall», wenn Sie über den Arbeitgeber versichert sind – dies senkt Ihre Prämie um rund 7 Prozent. Auf Prämienfuchs.ch können Sie beim Vergleich angeben, ob die Unfalldeckung eingeschlossen werden soll, und erhalten so den korrekten Prämienvergleich für Ihre Situation.
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