Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Die Grundversicherung umfasst auch Leistungen bei Unfall, sofern keine andere obligatorische Unfallversicherung dafür aufkommt. Wer vollständig nach UVG versichert ist, kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren lassen.
Erklärung
Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, sind über diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Sie können der Krankenkasse die UVG-Deckung nachweisen; die Kasse reduziert die Prämie ab dem dafür vorgesehenen Zeitpunkt entsprechend. Es gibt keinen für alle Tarife gültigen Prozentsatz.
Wer weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist über diesen nur gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Personen ohne vollständige UVG-Deckung müssen sicherstellen, dass Unfälle über die Grundversicherung oder eine andere gültige Versicherungslösung gedeckt sind.
Nach Ende des Anspruchs auf mindestens den halben Lohn endet die Nichtberufsunfalldeckung nach UVG grundsätzlich nach 31 Tagen. Bei Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder verändertem Pensum sollte die Deckung deshalb sofort geprüft werden.
Praktisches Beispiel
Nina arbeitet mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber und reicht ihrer Krankenkasse den Nachweis der UVG-Deckung ein. Die Kasse teilt ihr mit, ab wann die Unfalldeckung sistiert und wie stark ihre konkrete Prämie reduziert wird. Vor dem Schritt in die Selbständigkeit klärt Nina rechtzeitig ihre neue Unfalldeckung.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Geben Sie «ohne Unfall» nur an, wenn eine vollständige UVG-Deckung tatsächlich besteht. Vergleichen Sie die konkreten Prämien mit derselben Unfalleinstellung; pauschale Sparprozentsätze sind nicht verlässlich.
Offizielle Quelle: BAG: Sistierung der Unfalldeckung
Weiterführende Artikel: Krankenkasse für Familien | Krankenkasse wechseln 2026: Schritt für Schritt