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Kopfprämie

Die Kopfprämie ist das Schweizer System der einkommensunabhängigen, pro Person erhobenen Krankenkassenprämie.

Kopfprämie Pro-Kopf-Prämie einkommensunabhängig Solidarität

Definition

Die Kopfprämie bezeichnet das in der Schweiz geltende Prinzip, dass die Krankenkassenprämie in der Grundversicherung pro Person erhoben wird – unabhängig von deren Einkommen, Vermögen oder familiärer Situation. Jede erwachsene Person in derselben Region zahlt bei derselben Kasse und demselben Modell die gleiche Prämie.

Erklärung

Das Kopfprämiensystem ist ein Kernmerkmal der Schweizer Krankenversicherung und unterscheidet sich fundamental von einkommensabhängigen Systemen, wie sie in Deutschland oder Frankreich bestehen. In der Schweiz bezahlt ein Bankdirektor grundsätzlich die gleiche Grundversicherungsprämie wie eine Verkäuferin – sofern beide im selben Kanton wohnen, die gleiche Kasse und dasselbe Modell gewählt haben.

Der soziale Ausgleich wird nicht über die Prämie selbst, sondern über die individuelle Prämienverbilligung (IPV) hergestellt. Personen und Familien mit bescheidenem Einkommen erhalten von ihrem Wohnkanton Beiträge an die Prämien. Die Kantone finanzieren die IPV zu rund zwei Dritteln selbst, der Rest wird vom Bund beigesteuert.

Innerhalb des Kopfprämiensystems gibt es drei Alterskategorien: Kinder (0 bis 18 Jahre) bezahlen deutlich tiefere Prämien, junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre) erhalten in vielen Kantonen einen Rabatt, und Erwachsene ab 26 Jahren zahlen die volle Prämie. Innerhalb derselben Alterskategorie ist die Prämie für alle gleich – die Kasse darf keine Zuschläge für Vorerkrankungen, Geschlecht oder Beruf erheben.

Das Kopfprämiensystem wird politisch kontrovers diskutiert. Befürworter betonen die Eigenverantwortung und die Transparenz der Kosten. Kritiker bemängeln, dass die Prämien für Personen mit tiefem Einkommen eine überproportionale Belastung darstellen, trotz der Prämienverbilligung.

Praktisches Beispiel

Daniela verdient als Lehrerin CHF 85’000 im Jahr und zahlt bei ihrer Kasse im Kanton Zürich eine Grundversicherungsprämie von CHF 390 pro Monat. Ihr Nachbar Oliver, Geschäftsführer mit einem Einkommen von CHF 250’000, bezahlt bei derselben Kasse und demselben Modell ebenfalls CHF 390. Die alleinerziehende Mutter im Erdgeschoss mit einem Einkommen von CHF 48’000 zahlt zunächst den gleichen Betrag, erhält aber vom Kanton eine Prämienverbilligung von CHF 210 pro Monat, sodass ihre effektive Belastung bei CHF 180 liegt.

Relevanz beim Krankenkassenwechsel

Gerade weil die Prämie einkommensunabhängig ist, wiegt jeder eingesparte Franken doppelt – besonders für Haushalte mit mittleren und tiefen Einkommen. Auf Prämienfuchs.ch vergleichen Sie die Kopfprämien aller Kassen für Ihre Region und finden die günstigste Option. In Kombination mit einer allfälligen Prämienverbilligung lässt sich die finanzielle Belastung so deutlich senken.