Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Die Kopfprämie bezeichnet das Prinzip, dass die Prämie der Grundversicherung pro versicherte Person und nicht als Prozentsatz des Einkommens erhoben wird. Innerhalb derselben Alterskategorie gilt bei gleichem Versicherer, Wohnort beziehungsweise Prämienregion, Modell, Franchise und gleicher Unfalldeckung grundsätzlich dieselbe Prämie.
Erklärung
Das Einkommen verändert die Tarifprämie nicht. Wohnort, Alterskategorie, Versicherer, Modell, Franchise und Unfalldeckung dagegen schon. Zuschläge wegen Geschlecht, Beruf oder Vorerkrankungen sind in der obligatorischen Grundversicherung nicht zulässig.
Es gibt drei Alterskategorien: Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren und Erwachsene ab 26 Jahren. Versicherer müssen für Kinder eine tiefere Prämie festsetzen und können für junge Erwachsene eine tiefere Prämie anbieten.
Der soziale Ausgleich erfolgt insbesondere über die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Der Bundesbeitrag entspricht 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und wird nach Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Die Kantone ergänzen ihn mit eigenen Mitteln und regeln Anspruch und Verfahren innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben.
Praktisches Beispiel
Daniela und Oliver haben unterschiedliche Einkommen, aber dieselben prämienrelevanten Tarifmerkmale. Deshalb gilt für beide dieselbe Tarifprämie. Ob eine Person Anspruch auf IPV hat und wie hoch diese ausfällt, entscheidet sich nach den Regeln des Wohnkantons.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Vergleichen Sie Tarife mit identischen Eingaben und prüfen Sie einen möglichen IPV-Anspruch direkt beim Wohnkanton. Die persönliche Differenz ergibt sich aus den tatsächlich verfügbaren Prämien; eine pauschale Ersparnis lässt sich nicht ableiten.
Offizielle Quellen: BAG: Prämienvergleich | BAG: Prämienverbilligung