Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Der Risikoausgleich ist ein gesetzlicher finanzieller Ausgleich zwischen Krankenkassen. Kassen mit einer günstigeren Risikostruktur leisten Beiträge; Kassen mit einer ungünstigeren Risikostruktur erhalten Zahlungen.
Erklärung
Da die Grundversicherung eine Aufnahmepflicht kennt und keine individuellen Risikoprämien erlaubt, soll der Risikoausgleich den Anreiz vermindern, vor allem junge und gesunde Personen zu gewinnen.
Berücksichtigt werden Alter, Geschlecht, ein Spital- oder Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr und pharmazeutische Kostengruppen (PCG). Die Gemeinsame Einrichtung KVG führt den Risikoausgleich durch. PCG werden seit dem Ausgleichsjahr 2020 einbezogen.
Der Mechanismus gleicht erwartete Kostenunterschiede teilweise aus. Er beseitigt Risikoselektionsanreize nicht zwingend vollständig und beweist nicht, dass jede günstige Kasse allein wegen höherer Effizienz günstiger ist.
Praktisches Beispiel
Krankenkasse A hat eine günstigere Risikostruktur als Krankenkasse B. Über den Risikoausgleich leistet A einen Beitrag, während B eine Zahlung erhält. So wird ein Teil der unterschiedlichen erwarteten Leistungskosten ausgeglichen.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Der Risikoausgleich unterstützt den Wettbewerb unter Aufnahmepflicht. Für die Wahl einer Kasse bleiben konkrete Prämie, Modellbedingungen, Service und persönliche Bedürfnisse massgebend; aus der Prämienhöhe allein lässt sich die Ursache nicht ablesen.
Offizielle Quelle: BAG: Risikoausgleich