Definition
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist der offizielle Fachbegriff für die Grundversicherung im Schweizer Gesundheitssystem. Sie verpflichtet jede in der Schweiz wohnhafte Person, sich bei einer anerkannten Krankenkasse zu versichern, und stellt sicher, dass alle den gleichen Zugang zu medizinischen Grundleistungen erhalten.
Erklärung
Die OKP bildet den Kern des sozialen Krankenversicherungssystems der Schweiz. Sie wurde mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) eingeführt, das am 1. Januar 1996 in Kraft trat. Jede Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, muss innerhalb von drei Monaten eine OKP abschliessen – auch Neugeborene, Neuzuziehende und Grenzgänger.
Die Krankenkassen unterliegen einer Aufnahmepflicht: Sie dürfen niemanden ablehnen und keine Risikozuschläge oder Vorbehalte für die Grundversicherung erheben. Der Leistungskatalog ist bei allen Versicherern identisch und wird vom Bundesrat festgelegt. Dazu gehören unter anderem ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente der Spezialitätenliste und Laboranalysen.
Was sich bei den einzelnen Kassen unterscheidet, sind ausschliesslich die Prämien und die angebotenen Versicherungsmodelle (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed). Die Prämien werden jährlich vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt und variieren je nach Wohnkanton, Prämienregion, Alter und gewähltem Modell. Versicherte beteiligen sich an den Kosten über die Franchise, den Selbstbehalt und einen Spitalkostenbeitrag.
Nicht zu verwechseln ist die OKP mit freiwilligen Zusatzversicherungen, die dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterstehen. Während die OKP einheitliche Pflichtleistungen bietet, können Zusatzversicherungen individuelle Leistungen wie Einzelzimmer im Spital oder Zahnbehandlungen abdecken. OKP und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Kassen abgeschlossen werden.
Praktisches Beispiel
Sandra wohnt in Bern und bezahlt bei ihrer aktuellen Kasse eine OKP-Prämie von CHF 385 pro Monat für das Standardmodell mit einer Franchise von CHF 2’500. Ein Vergleich zeigt, dass eine andere Krankenkasse für exakt dieselben OKP-Leistungen nur CHF 312 pro Monat verlangt. Durch den Wechsel spart Sandra CHF 876 pro Jahr – ohne dass sich an ihrem Versicherungsschutz irgendetwas ändert, denn der gesetzlich definierte Leistungskatalog bleibt identisch. Sandra kündigt ihre bisherige OKP fristgerecht bis zum 30. November und schliesst bei der neuen Kasse ab. Die Aufnahmepflicht garantiert ihr, dass sie ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen wird.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Da die OKP-Leistungen bei allen Krankenkassen identisch sind, ist die Prämie das wichtigste Vergleichskriterium. Auf Prämienfuchs.ch können Sie alle zugelassenen Kassen auf Basis der offiziellen BAG-Daten vergleichen und so die günstigste OKP-Prämie für Ihre Region, Ihr Alter und Ihr bevorzugtes Modell finden. Ein Wechsel ist risikolos – die neue Kasse muss Sie aufnehmen und dieselben Leistungen erbringen.