Einordnung / Beispiel / Quellen
Definition
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist der Fachbegriff für die Grundversicherung. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sie grundsätzlich abschliessen; gesetzliche Ausnahmen und internationale Koordinationsregeln bleiben vorbehalten.
Erklärung
Neugeborene und neu zuziehende Personen müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten angemeldet werden. Bei rechtzeitiger Anmeldung beginnt die Deckung rückwirkend ab Geburt beziehungsweise Wohnsitznahme. Für Grenzgängerinnen, Grenzgänger und weitere grenzüberschreitende Situationen gelten besondere Regeln.
Die Krankenkassen unterliegen in ihrem Tätigkeitsgebiet einer Aufnahmepflicht. Sie dürfen in der OKP keine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Vorbehalte verlangen.
Der gesetzliche Leistungsumfang gilt für alle zugelassenen Versicherer. Unterschiede bestehen dennoch bei Prämie, Versicherungsmodell, vorgeschriebenem Erstkontakt, verfügbarem Netz, Service und administrativen Abläufen. Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag regeln die Kostenbeteiligung.
Freiwillige Zusatzversicherungen sind davon getrennte Verträge nach VVG und können bei einem anderen Anbieter bestehen.
Praktisches Beispiel
Sandra vergleicht zwei OKP-Tarife mit denselben Angaben zu Wohnort, Alter, Franchise, Modell und Unfalldeckung. Sie berechnet die persönliche Prämiendifferenz und prüft bei einem Alternativmodell zusätzlich Ärztenetz, Erstkontakt und Ausnahmen. Für den Wechsel gilt die Aufnahmepflicht; die vertraglichen Modellregeln ändern sich jedoch mit dem gewählten Produkt.
Relevanz beim Krankenkassenwechsel
Vergleichen Sie die konkrete Prämie und die Bedingungen des Modells. Die gesetzliche Aufnahmepflicht beseitigt das Gesundheitsrisiko einer Ablehnung in der Grundversicherung, ersetzt aber nicht die Prüfung der Wechseltermine und des lückenlosen Übergangs.
Offizielle Quellen: BAG: Versicherungspflicht | BAG: Leistungen und Tarife