Analyse / Handlung / Quellen
Ja: Du kannst die Grundversicherung wechseln und deine Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Die beiden Versicherungen sind rechtlich getrennte Verträge. Für die obligatorische Grundversicherung gelten die Regeln des KVG, für Zusatzversicherungen jene des VVG.
Deine bisherige Kasse darf die Zusatzversicherung nicht allein deshalb kündigen, weil du mit der Grundversicherung zu einer anderen Kasse wechselst. Genau darauf weist auch der offizielle Prämienrechner des Bundes hin.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Kündige nur die Grundversicherung, wenn die Zusatzversicherung bestehen bleiben soll.
- Die Kündigung der Grundversicherung muss regulär bis 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen.
- Priminfo empfiehlt den Versand bis 15. November per Einschreiben oder A-Post Plus.
- Warte bei einem geplanten Wechsel der Zusatzversicherung immer auf die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse, bevor du den alten Zusatzvertrag kündigst.
- Prüfe, ob durch die Trennung ein Bündel- oder Familienrabatt in der Zusatzversicherung wegfällt.
Warum die Trennung möglich ist
In der Grundversicherung müssen alle zugelassenen Kassen denselben gesetzlich festgelegten Leistungskatalog vergüten. Eine zugelassene Kasse, die an deinem Wohnort tätig ist, muss dich unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen.
Bei einer Zusatzversicherung ist das anders: Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Produkt. Eine neue Kasse darf eine Gesundheitsdeklaration verlangen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ablehnen. Deshalb ist es oft sinnvoll, nur die Grundversicherung zu wechseln und eine passende bestehende Zusatzversicherung zu behalten.
Schritt für Schritt richtig wechseln
1. Grundversicherungsprämien vergleichen
Vergleiche Tarife für deine PLZ, dein Geburtsjahr, die gewünschte Franchise, das Versicherungsmodell und die Unfalldeckung. Achte nicht nur auf die Monatsprämie: Bei Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen unterscheiden sich die Regeln für den Erstkontakt.
2. Zusatzversicherung bewusst unangetastet lassen
Im Kündigungsschreiben muss klar stehen, dass du ausschliesslich die obligatorische Krankenpflegeversicherung per 31. Dezember kündigst. Nenne den Zusatzversicherungsvertrag nicht als zu kündigenden Vertrag.
3. Frühzeitig versenden
Entscheidend ist nicht der Poststempel: Die Kündigung muss bis 30. November bei der bisherigen Kasse eingegangen sein. Plane Reserve ein und bewahre den Versandnachweis auf.
4. Neue Grundversicherung bestätigen lassen
Die neue Kasse bestätigt die Aufnahme. Der Wechsel wird erst wirksam, wenn die bisherige Kasse die Bestätigung der neuen Versicherung erhalten hat. Ein Wechsel kann blockiert sein, wenn nach Mahnung noch Prämien oder Kostenbeteiligungen samt Verzugszinsen und Betreibungskosten ausstehen. Prüfe einen offenen Saldo direkt mit der bisherigen Kasse.
5. Getrennte Administration einplanen
Nach dem Wechsel kommen Grund- und Zusatzversicherung von zwei Anbietern. Das bedeutet getrennte Policen, Rechnungen und Kontaktstellen. Bei Behandlungen kann es sinnvoll sein, beiden Kassen die jeweils relevante Rechnung oder Leistungsabrechnung zuzustellen.
Diese Fehler solltest du vermeiden
- Beide Verträge pauschal kündigen. Formuliere eindeutig, welcher Vertrag beendet werden soll.
- Eine neue Zusatzversicherung voraussetzen. Dort besteht keine Aufnahmepflicht.
- Nur auf den Poststempel achten. Massgeblich ist der Eingang bei der Kasse.
- Rabatte vergessen. Frage die bisherige Kasse, ob sich die Prämie der Zusatzversicherung durch die Trennung verändert.
- Grund- und Zusatzleistungen vermischen. Eine Zusatzversicherung kann Komfort oder weitere Leistungen abdecken; sie ersetzt die Grundversicherung nicht.
Häufige Fragen
Darf die bisherige Kasse meine Zusatzversicherung kündigen?
Nicht allein deshalb, weil du die Grundversicherung wechselst. Die vertraglichen Kündigungsregeln deiner Zusatzversicherung gelten weiterhin.
Muss ich die neue Grundversicherung zuerst abschliessen?
Du kannst Anmeldung und Kündigung parallel vorbereiten. Wichtig ist, dass der neue Versicherer die Aufnahme bestätigt. In der Grundversicherung besteht eine gesetzliche Aufnahmepflicht.
Kann ich Grund- und Zusatzversicherung später wieder zusammenlegen?
Die Grundversicherung kannst du unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen wechseln. Für eine neue Zusatzversicherung kann erneut eine Gesundheitsprüfung nötig sein; eine Aufnahme ist nicht garantiert.
Offizielle Quellen
Vergleiche zuerst unverbindlich die Grundversicherung. Der Vergleich kostet CHF 0; der optionale Wechselservice kostet CHF 25 nur bei erfolgreichem Wechsel.